FAQs - Sie fragen – wir antworten!

Ob Hausanschlüsse, Technik, Fachbegriffe, Tarife: Alles, was Sie wissen wollen!

Welche Möglichkeiten gibt es für die Erschließung eines Grundstücks mit Glasfaser?

  • Es bestehen zwei Möglichkeiten: Eine Vorstreckung auf das Privatgrundstück oder die Erstellung einer durchgängigen Leerrohr-Anlage bis in den Hausanschlussraum, die Sie bei uns beauftragen müssen.

Aus welchen einzelnen Komponenten besteht ein Hausanschluss?

  • Die Komponenten eines Glasfaser-Hausanschlusses: 1. Kunststoff-Leerrohr mit Glasfaserkabel / 2. Glasfaserabschlusspunkt / 3. Konverter von optischen auf elektrische Signale / 4. Handelsüblicher Router / Das Glasfaserkabel und der Abschlusspunkt bleiben Eigentum des Zweckverbands High-Speed-Netz Rhein-Neckar. Der Konverter bleibt Eigentum des Dienstanbieters. Der Router gehört in der Regel dem Endkunden. Die Verkabelung im Haus erfolgt ab dem Konverter mit einem Netzwerkkabel (z. B. CAT 7). Komponenten

Wer installiert welche Komponente?

  • Die passive Technik, nämlich das Glasfaserkabel und der Abschlusspunkt, werden von uns geliefert und über ein Subunternehmen installiert. Der Konverter und ggf. der Router kommen vom Dienstanbieter, mit dem Sie als Endkunde einen Vertrag abschließen.

Was ist FTTC?

  • Dies ist eine Abkürzung für "Fibre to the curb". Bei FTTC wird das Glasfaserkabel von der Vermittlungsstelle lediglich bis zum nächstgelegenen KVz (Kabelverzweiger) geführt. Im KVz selbst befindet sich eine optische Netzwerkeinheit. Sie ermöglicht die Signalumsetzung durch einen optisch-elektrischen Wandler. Dadurch kann der restliche Weg ("die letzte Meile") zum Kunden über das reguläre Festnetz, also per Kupferkabel, zurückgelegt werden. Wenn Sie sich in einem der Ausbaugebiete befinden, können Sie sich ggf. bald über High-Speed-Internet ganz in Ihrer Nähe freuen, denn dort wird die Infrastruktur errichtet. Falls es eine Verbindung zu Ihrem zugehörigen Kabelverzweiger für Ihre Straße gibt, wird für die letzte Meile bis zu Ihnen das bestehende Kupferkabel genutzt. Dieses bietet Ihnen bereits Geschwindigkeiten von bis zu 50 Mbit/s für Ihre Verbindungen. Dieser Ausbau ist die Grundlage für das spätere Glasfasernetz bis in Ihr Gebäude, dem FttB "Fibre to the building".

Was ist FTTB?

  • Als "echter Glasfaseranschluss" gilt das sogenannte Fibre to the Building (FttB), bei dem Glasfaserleitungen bis in den Keller des Gebäudes verlegt werden. Die gesamte Datenübertragung bis zu Ihrem Gebäude kann über die Lichtwellenleiter erfolgen. Auch bei größeren Distanzen von der Vermittlungsstelle zum Kunden kommt es nicht zu drastischen Bandbreitenverlusten. Glasfaserleitungen erlauben das Surfen mit Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s und mehr.

Welche Technik benötigt ein Mehrfamilienhaus und wie sieht es mit der Kostenverteilung aus?

  • Bei mehreren Anschlüssen in einem Gebäude - zunächst unabhängig davon, ob eine oder mehrere Wohneinheiten - entstehen in der Regel keine Zusatzkosten für den Endkunden, sofern uns bei der ersten Bestellung alle Wohneinheiten gemeldet werden. Zusätzliche und im Nachhinein auszuführende Arbeiten erbringen wir nicht kostenfrei, sondern diese werden separat in Rechnung gestellt. Weitere Fasern für große Mehrfamilienhäuser sind generell möglich, dies muss uns jedoch zwingend im Vorfeld angemeldet werden und etwaige Mehrkosten werden individuell ermittelt. Dies gilt auch für zusätzliche und im Nachhinein auszuführende Arbeiten. Ab 10 Wohneinheiten sollte ein spezieller Glasfaserabschlusspunkt in Form eines kleinen abschließbaren Schranks verwendet werden. Achtung: pro Standard-Leerrohr können maximal 48 Fasern eingeblasen werden. Ab einem Bedarf von 40 Fasern sollte über zusätzliche Leerrohre nachgedacht werden. Hier muss individuell für ein Gebäude kalkuliert und angeboten werden. Bitte fragen Sie diese Mehrkosten bei uns an und nehmen Sie die Verteilung der Kosten auf die Parteien nach Absprache mit den Anschlussnehmern vor. Ggf. haben Sie eine Hausverwaltung, die diese Aufgabe übernimmt. Wichtig: Falls mehrere Leerrohre benötigt werden, muss uns dies vor Baubeginn bekannt sein, da dieses bereits in der Planung mit berücksichtigt werden muss. Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist mit hohen Zusatzkosten zu rechnen, die sich im Vorfeld hätten vermeiden lassen.

Wird in einem Mehrfamilienhaus weitere Technik benötigt?

  • Nein. Falls jedoch die einzelnen Anschlüsse nicht als Glasfaseranschlüsse ausgeführt werden, sondern die vorhandene Verdrahtung weiter verwendet wird, kann ein sog. DSLAM an den Glasfaserabschlusspunkt angeschlossen werden. Damit sind von 8 Anschlüssen (mit einem Mini-DSLAM) bis zu mehreren Hundert Anschlüssen (mit einem großen DSLAM) realisierbar. Diese Technik muss individuell beim Dienstanbieter angefragt werden.

Wird mein Wohn- und/oder Gewerbegebiet angeschlossen?

  • wird durch die jeweilige Kommune vorgegeben und anschließend beim Zweckverband beauftragt.

Wann wird Glasfaser in meinem Gebiet ausgebaut, bzw. wann ist Glasfaser verfügbar?

  • wird durch die jeweilige Kommune vorgegeben und anschließend vom Zweckverband abgearbeitet.

Wer ist für die Planung des Ausbaus verantwortlich?

  • Über die Ausbauplanung entscheidet die jeweiligen Kommune, auf dieser Grundlage wird die technische Umsetzung von uns geprüft und übernommen.

Wer ist für die Planung und den anschließenden Ausbau mein Ansprechpartner?

  • Wenn uns die Beauftragung für den Ausbau in Ihrem Wohn- oder Gewerbegebiet vorliegt, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie Fragen zum allgemeinen Ausbau in Ihrem Gebiet haben, wenden Sie sich bitte an den Breitbandkoordinator in Ihrer Gemeinde.

Kann ein Leerrohr für einen künftigen Glasfaserhausanschluss bei der Erschließung meines Grundstücks mit Strom und Wasser bereits mitverlegt werden?

  • Ja, Sie benötigen dafür eine vorhandene Mehrsparteneinführung in Ihr Gebäude. Die Mehrsparteneinführung wird i. d. R. nach Ihrer Beauftragung von Ihrem Energieversorger oder Stromnetzbetreiber hergestellt, der im Rahmen dieser Arbeiten ebenfalls das Telekommunikationsleerrohr mitverlegen kann. Dieser Ausbau ist die Grundlage für das spätere Glasfasernetz bis in Ihr Gebäude.

Wird mein Wohngebiet mit FTTC oder FTTB ausgebaut?

  • Die jeweilige Kommune entscheidet über den Ausbau in FTTC oder FTTB. FTTC ist eine Übergangslösung, um schlecht versorgte Gebiete kurzfristig mit einer höheren Grundgeschwindigkeit zu versorgen. Langfristig wird der FTTB-Ausbau angestrebt.

Welche Surf-Geschwindigkeiten stehen mir mit Glasfaser zur Verfügung?

  • Mit Glasfaser ist prinzipiell das Surfen mit Lichtgeschwindigkeit möglich. Welche Geschwindigkeit Sie tatsächlich nutzen können, hängt davon ab, welchen Tarif Sie bei Ihrem Dienstanbieter abschließen.

Welche Möglichkeiten habe ich beim Glasfaserausbau?

  • 1. Wenn Sie sich in einem bestehenden Wohngebiet befinden, das mit FTTC erschlossen wird, können Sie sich bald über schnelleres Internet freuen. Für die letzte Meile bis zu Ihnen wird vorerst das bestehende Kupferkabel genutzt, welches Ihnen bereits Geschwindigkeiten von bis zu 50 Mbit/s für Ihre Verbindungen ermöglicht.
  • 2. Wenn Sie sich in einem Neubaugebiet befinden, welches mit FTTB erschlossen wird, soll die benötigte Infrastruktur bei der Erschließung direkt vorgestreckt werden. Um einen durchgängigen Leerrohr-Hausanschluss herzustellen, müsste dieses vorgestreckte Mikrokabel-Leerrohr verlängert und bis in den Hausanschlussraum verlegt werden. Sie benötigen dafür eine vorhandene Mehrsparteneinführung in Ihr Gebäude. Die Mehrsparteneinführung wird i. d. R. nach Ihrer Beauftragung von Ihrem Energieversorger oder Stromnetzbetreiber hergestellt, der im Rahmen dieser Arbeiten ebenfalls das Telekommunikationsleerrohr mitverlegen kann. Dieser Ausbau ist die Grundlage für das spätere Glasfasernetz bis in Ihr Gebäude.
  • 3. Bestehendes Wohn- oder Gewerbegebiet: Wenn ihr Gebiet mit FTTB erschlossen wird, können Sie einen eigenen gigabitfähigen Glasfaserhausanschluss bei uns bestellen. Ihre Gemeinde wird Sie rechtzeitig darüber informieren.

Wann wird Glasfaser in mein Leerrohr eingeblasen?

  • Sobald das innerörtliche zu versorgende Gebiet eine Verbindung zu einem Technikstandort am Backbone hat. Als Backbone bezeichnet man die übergeordnete Glasfaser-Infrastruktur, die Gemeinden und Städte miteinander verbindet.

Was passiert am Ende der Vertragslaufzeit?

  • Der Hausanschluss- und Durchleitungsrechtsvertrag ist auf unbestimmte Zeit ausgelegt. Er kann nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich stillschweigend. Wenn Sie den Hausanschluss- und Durchleitungsrechtsvertrag kündigen, müssen wir innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen unser Glasfaserkabel und die Anschlussbox entfernen. Durch eine Kündigung Ihres Vertrags beim Dienstanbieter ist der Hausanschluss- und Durchleitungsrechtsvertrag nicht betroffen, er besteht weiter und Sie können Ihren Glasfaseranschluss nach wie vor nutzen (z.B. wenn Sie zu einem anderen Dienstanbieter wechseln wollen).

Wie geht es nach dem Kabeleinzug weiter?

  • Ihren persönlichen Dienstleistungsanbieter, den Provider, wählen Sie unabhängig von Kommune, Netzbetreiber und uns.